"Die Bedeutung des Umgangs mit den
Nutzungsrechten wird und kann weiter zunehmen"
Interview mit Rainer Just
VG Wort, 28.07.2011

Herr Just,
Sie sind seit Oktober 2007 geschäftsführender Vorstand der VG
WORT. Zuvor waren Sie unter anderem rund 20 Jahre als Verlagsleiter bei
Klett-Cotta tätig. Wie ergab sich Ihr Berufsweg vom Verlagswesen in den
Vorstand einer Verwertungsgesellschaft?
In einem Verlag lernt man, dass das Urheberrecht wichtig ist. Als
Vertreter der Verlagsseite kam ich zur VG WORT, bereits 1993. Ab 2000
war ich sieben Jahre lang ehrenamtlich im Vorstand der VG WORT tätig.
Seit 2007 arbeite ich hauptberuflich als geschäftsführendes
Vorstandsmitglied. Zunächst gemeinsam mit Prof. Dr. Melichar und seit
Januar 2009 mit Dr. Robert Staats.
Kann man in diesem Verein Mitglied werden? Und falls ja, weshalb
sollte man das tun.
Autoren und Verlage, die seit mindestens drei Jahren
wahrnehmungsberechtigt sind, können sich unter Angabe der Berufsgruppe,
der sie als Mitglied angehören wollen, um die Aufnahme bewerben. Über
das Aufnahmegesuch entscheidet der Vorstand, nachdem er die Zustimmung
der Verwaltungsratsmitglieder der zuständigen Berufsgruppe eingeholt
hat. Für die Mitgliedschaft werden eine niedrige Aufnahmegebühr und ein
bescheidener jährlicher Mitgliedsbeitrag erhoben.
Wahrnehmungsberechtigte bei der VG WORT können sich aktiv in den Gremien
der VG WORT engagieren und sind über Delegierte auch in der
Mitgliederversammlung vertreten. Als Mitglied haben Sie noch mehr
Mitwirkungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten. Sie nehmen stimmberechtig
an der jährlich statt findenden Mitgliederversammlung teil, die die
Grundsätze der VG WORT bestimmt wie z.B. Änderungen der Satzung, des
Wahrnehmungsvertrags und der Verteilungspläne.
Können Sie kurz umreißen, was die zentrale Aufgabe der VG WORT
ist?
Hauptaufgabe der VG WORT ist es als zentrale Anlaufstelle,
angemessene Vergütungen von den Vergütungspflichtigen einzuziehen und
diese Erträge mit möglichst geringem Verwaltungsaufwand an die von ihr
vertretenen Autoren und Verlage weiterzuleiten. Zu den Aufgaben gehört
weiter, neue urheberrechtliche Verwertungsmöglichkeiten, die sich
infolge technischer oder gesellschaftlicher Entwicklungen ergeben, zu
erfassen und ggf. der Legislative Anstöße für entsprechende Gesetze zu
geben, bzw. an deren Realisierung mitzuwirken.
Wer kann alles von den Ausschüttungen profitieren?
Es gibt für Autoren, Rechteinhaber verstorbener Autoren und Verlage
zwei Möglichkeiten, an den Ausschüttungen der VG WORT teilzunehmen,
entweder als Bezugsberechtigte (ohne umfassenden Wahrnehmungsvertrag)
oder als Wahrnehmungsberechtigte (mit Wahrnehmungsvertrag). In beiden
Fällen ist die Teilnahme kostenlos.
Was muss man als Urheber tun, um von der VG WORT Auszahlungen zu
bekommen? Wie meldet man seine ganzen Werke an, rückwirkend und
regelmäßig, und was kostet dieser Service?
Wie gesagt, die Teilnahme oder wie Sie das nennen, der "Service", ist
kostenlos. Anmelden können sich Urheber über unsere Homepage
www.vgwort.de. Wie das funktioniert, finden sie unter
"Teilnahmemöglichkeiten". Als erste Orientierung helfen ihnen dabei am
besten die FAQ – Frequently Answered Questions. Die nach der
Registrierung erteilte Karteinummer bleibt unverändert und muss bei
allen Vorgängen angegeben werden. Nach Abschluss eines
Wahrnehmungsvertrages ist es – um Ausschüttungen von der VG WORT zu
erhalten – in den meisten Fällen erforderlich, dass die Berechtigten
ihre Werke bei der VG WORT melden. Die Meldungen können im Internet über
das Online-Meldeystem (T.O.M. – Texte online melden) abgegeben werden.
Worin unterscheiden sich die Wahrnehmungsrechte der VG WORT von
denen der Verlage? An letztere tritt man als Autor doch eigentlich alles
ab.
Die Rechteabtretung des Autors an den Verlag, die mit dem
Verlagsvertrag erfolgt, betrifft im Wesentlichen die sog.
"Erstverwertung". Dazu zählt insbesondere das Recht, ein Werk
herauszugeben und zu verbreiten und das Recht, gegenüber Dritten
individuelle Lizenzen für seine Nutzung zu vergeben. Im Unterschied dazu
beschränkt sich der Rechtekatalog in § 1 des Wahrnehmungsvertrages der
VG WORT zum überwiegenden Teil auf sog. "Zweitverwertungsrechte". Hierzu
gehören beispielsweise die gesetzlichen Vergütungsansprüche für die
Anfertigung privater Kopien (§§ 53ff UrhG) oder für Ausleihen in
öffentlichen Bibliotheken (§ 27 UrhG, Bibliothekstantieme). In den
allermeisten Fällen handelt es sich um solche Rechte und Ansprüche, bei
denen im Urheberrechtsgesetz ausdrücklich vorgesehen ist, dass diese nur
durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden können.
Vereinfacht gesagt nimmt die VG WORT damit also "andere" Rechte wahr als
diejenigen, die der Autor an seinen Verlag abtritt. Autoren können daher
problemlos parallel zum Verlagsvertrag einen Wahrnehmungsvertrag mit der
VG WORT abschließen, da zwischen beiden Verträgen keine Überschneidungen
und Konflikte bestehen.
In einem Interview habe ich gelesen, dass das Aufkommen der VG
WORT von 1996 bis 2006 um rund 60% angestiegen ist. Wie erklärt sich
das?
Unser Erfolg, der sich u.a. im kontinuierlichen ökonomischen Wachstum
zeigt, steht in engem Zusammenhang mit der zunehmenden Übernahme von
Verantwortlichkeiten auf dem Gebiet des Urheberrechts. Es ist uns
gelungen, den Rechtekatalog und die Aktivlegitimation entlang den
Gesetzesnovellierungen immer weiter auszudehnen. In 2010 setzten sich
die Einnahmen der VG WORT von insgesamt 131,69 Mio. aus 15 verschiedenen
Wahrnehmungsbereichen zusammen.
Hat die VG WORT, als eine Organisation, die sich für die
Urheberrechte einsetzt, auch ein politisches Gewicht? Wie sieht das aus?
Ja, das hat sie. Unsere Aufgabe ist es, nicht nur Einnahmen zu
erzielen, sondern die Interessen unserer Mitglieder im Sinne des
Urheberrechts aktiv auch auf politischem Gebiet zu vertreten. Es ist
gewollt, dass sich die Verwertungsgesellschaften in Deutschland an der
Rechtsgestaltung beteiligen.
Ein neues Gesetz besagt, dass ab 2009 die Rechte an noch
unbekannten Nutzungsarten automatisch an Verlage übergehen, und auch die
Ausschüttungsmodalitäten der VG WORT sind hiervon betroffen. Um was
genau geht es da?
Mit der Neuregelung des Urheberrechts zum 1. Januar 2008 hat der
Gesetzgeber die Übergangsvorschrift des § 137 l UrhG eingeführt, die
Verlagen und Sendern eine Hebung der sogenannten Archivschätze
ermöglichen soll. Die Vorschrift betrifft ausschließlich Altverträge,
die zwischen dem 1. Januar 1966 und dem 1. Januar 2008 abgeschlossen
wurden. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen des § 137 l UrhG vor,
können Werke auch im Rahmen neuer Nutzungsarten, die zum Zeitpunkt des
damaligen Vertragsschlusses mit den Urhebern noch unbekannt waren,
genutzt werden, ohne dass es hierzu einer individuellen Rechteeinräumung
bedarf. Die neue Nutzung ist gegenüber dem Urheber gesondert zu
vergüten. Soweit Verlag und Autor hierzu keine individuelle Vereinbarung
abschließen, ist dieser Vergütungsanspruch über
Verwertungsgesellschaften abzuwickeln. Maßgeblich für die von den
Verlagen an die VG WORT zu zahlende Vergütung und das einzuhaltende
Meldeverfahren ist dabei für den Bereich "Print" der Tarif für neue
Nutzungen von zuvor in gedruckter Form verlegten Sprachwerken. Hiervon
erfasst werden u.a. Nutzungen als E-Book sowie Online-Nutzungen.
Verlage, die unter diesen Tarif fallende Nutzungen vornehmen, haben
diese der VG WORT zu melden. Ein entsprechendes Meldeformular steht im
Portal T.O.M. zum Herunterladen bereit. Für neue Nutzungsarten von
Bühnenwerken gilt ein eigenständiger Tarif. Für weitere Bereiche werden
die Details der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben derzeit bei der VG
WORT noch geklärt.
Kommt da nicht ein ungeheurer – in Teilen noch gar nicht
vorhersehbarer Aufwand auf die VG WORT zu? Wie bereiten Sie sich
technisch und personell darauf vor?
Ja, so wird es sein. Wir werden uns dann darauf vorbereiten, wenn wir
den Aufwand genau abschätzen können.
Wo sehen Sie die größten Herausforderungen für die VG WORT in den
nächsten fünf Jahren? Eher auf technischem Gebiet, logistisch oder
politisch?
In allen drei Gebieten!
Gerade digitale Verbreitungsmethoden werden zunehmen. Dafür werden
von Seiten der Urheber aber noch viel mehr von Seiten der Verbreiter
komplexe und kostspielige Systeme zur Verwaltung der digitalen
Nutzungsrechte, sogenannte "Digital Rights Management" (DRM) Systeme,
entworfen, um einen Missbrauch der digitalen Daten zu verhindern. Wie
schätzen Sie die Erfolgsaussichten solcher Systeme ein?
Die totale Sicherheit wird es nicht geben. Man wird digitale Daten
nicht bis zuletzt schützen können.
Können solche Systeme nicht auch einfach und umfassend an die VG
WORT melden und so die Datenerhebung von Ihrer Seite vereinfachen?
Genau daran arbeiten wir ja. Siehe T.O.M. – das Registrierungs- und
Meldeportal der VG WORT und METIS - Texte im Internet – und die sich
dazu beziehende Ausschüttung.
In welche Richtung werden sich das Urheberrecht und der Umgang mit
Nutzungsrechten in den nächsten Jahren entwickeln? Ist eine erhöhte
Sensibilität spürbar, oder sehen Sie ein eher düsteres oder jedenfalls
schwer zu kontrollierendes digitales Zeitalter anbrechen?
Die Bedeutung des Umgangs mit den Nutzungsrechten wird und kann
weiter zunehmen, wenn wir den angemessenen urheberrechtlichen Rahmen
dafür haben. Dies ist vor allen Dingen wichtig für Länder, die keine
Rohstoffe besitzen, sondern Wissensgesellschaften sind. Geschäfte können
immer erst dann gemacht werden, wenn die Ware einen Schutz erfährt und
ihr Wert und ihr Preis definiert sind. Dies gilt auch für das Gut
"Geistiges Eigentum".
In Zukunft wird es sicher Verwertungsarten geben, die wir uns
heute noch nicht vorstellen können. Wie bleibt die VG WORT dabei auf dem
neuesten Stand der Technik, und kann man davon ausgehen, dass die Rechte
der Autoren in Zukunft noch berücksichtigt werden?
Die technischen Entwicklungen beobachten wir genau. Die Einnahmen der
Gerätevergütung verändern sich, weil sich die Gerätewelt selbst
verändert. Sowohl die Speicherkapazität als auch die Multifunktionalität
der einzelnen Geräte wird größer, oftmals bei gleichbleibendem oder gar
sinkendem Preis. Diese Entwicklung stellt somit eine Herausforderung für
das Vergütungssystem dar. Weitere technische Entwicklungen – z.B.
cloud-computing – sind genau zu beachten. Selbstverständlich muss auch
hier, ebenso wie bei derzeit noch völlig unbekannten Möglichkeiten, eine
angemessene Vergütung der Urheber sichergestellt werden. Die
Verwertungsgesellschaften stehen dafür zur Verfügung.
Oberflächlich betrachtet "verschenkt" die Verwertungsgesellschaft
VG WORT scheinbar Geld an Autoren. Eine gute Nachricht! Warum genau ist
das so, und was muss man tun, um auch etwas davon zu bekommen?
Warum sie das tut, erklären die vorangegangenen Antworten. Was man
tun muss, um auch etwas davon zu bekommen, ist ganz einfach zu lesen.
Besuchen Sie unsere Homepage unter www.vgwort.de und klicken Sie an:
Teilnahmemöglichkeiten. Dort informieren wir Sie unter welchen
Voraussetzungen und wie Sie in den Genuss der Ausschüttungen kommen
können.
Was ist mit Geschichten, die nur im Internet erschienen, zum
Beispiel Fachartikeln oder Kurzgeschichten. Gibt es hierfür auch
irgendwelche Modelle?
Dafür haben wir unser Registrierungs- und Meldeportal T.O.M. Texte
Online melden und METIS, das System, das sich rein auf Texte im Internet
bezieht. Auch dieses finden Sie auf unserer Homepage
www.vgwort.de
Das Gespräch führte Andreas Wilhelm |