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"Die Bedeutung des Umgangs mit den Nutzungsrechten wird und kann weiter zunehmen"

Interview mit Rainer Just
VG Wort, 28.07.2011

Herr Just,

Sie sind seit Oktober 2007 geschäftsführender Vorstand der VG WORT. Zuvor waren Sie unter anderem rund 20 Jahre als Verlagsleiter bei Klett-Cotta tätig. Wie ergab sich Ihr Berufsweg vom Verlagswesen in den Vorstand einer Verwertungsgesellschaft?

In einem Verlag lernt man, dass das Urheberrecht wichtig ist. Als Vertreter der Verlagsseite kam ich zur VG WORT, bereits 1993. Ab 2000 war ich sieben Jahre lang ehrenamtlich im Vorstand der VG WORT tätig. Seit 2007 arbeite ich hauptberuflich als geschäftsführendes Vorstandsmitglied. Zunächst gemeinsam mit Prof. Dr. Melichar und seit Januar 2009 mit Dr. Robert Staats.

Kann man in diesem Verein Mitglied werden? Und falls ja, weshalb sollte man das tun.

Autoren und Verlage, die seit mindestens drei Jahren wahrnehmungsberechtigt sind, können sich unter Angabe der Berufsgruppe, der sie als Mitglied angehören wollen, um die Aufnahme bewerben. Über das Aufnahmegesuch entscheidet der Vorstand, nachdem er die Zustimmung der Verwaltungsratsmitglieder der zuständigen Berufsgruppe eingeholt hat. Für die Mitgliedschaft werden eine niedrige Aufnahmegebühr und ein bescheidener jährlicher Mitgliedsbeitrag erhoben. Wahrnehmungsberechtigte bei der VG WORT können sich aktiv in den Gremien der VG WORT engagieren und sind über Delegierte auch in der Mitgliederversammlung vertreten. Als Mitglied haben Sie noch mehr Mitwirkungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten. Sie nehmen stimmberechtig an der jährlich statt findenden Mitgliederversammlung teil, die die Grundsätze der VG WORT bestimmt wie z.B. Änderungen der Satzung, des Wahrnehmungsvertrags und der Verteilungspläne.

Können Sie kurz umreißen, was die zentrale Aufgabe der VG WORT ist?

Hauptaufgabe der VG WORT ist es als zentrale Anlaufstelle, angemessene Vergütungen von den Vergütungspflichtigen einzuziehen und diese Erträge mit möglichst geringem Verwaltungsaufwand an die von ihr vertretenen Autoren und Verlage weiterzuleiten. Zu den Aufgaben gehört weiter, neue urheberrechtliche Verwertungsmöglichkeiten, die sich infolge technischer oder gesellschaftlicher Entwicklungen ergeben, zu erfassen und ggf. der Legislative Anstöße für entsprechende Gesetze zu geben, bzw. an deren Realisierung mitzuwirken.

Wer kann alles von den Ausschüttungen profitieren?

Es gibt für Autoren, Rechteinhaber verstorbener Autoren und Verlage zwei Möglichkeiten, an den Ausschüttungen der VG WORT teilzunehmen, entweder als Bezugsberechtigte (ohne umfassenden Wahrnehmungsvertrag) oder als Wahrnehmungsberechtigte (mit Wahrnehmungsvertrag). In beiden Fällen ist die Teilnahme kostenlos.

Was muss man als Urheber tun, um von der VG WORT Auszahlungen zu bekommen? Wie meldet man seine ganzen Werke an, rückwirkend und regelmäßig, und was kostet dieser Service?

Wie gesagt, die Teilnahme oder wie Sie das nennen, der "Service", ist kostenlos. Anmelden können sich Urheber über unsere Homepage www.vgwort.de. Wie das funktioniert, finden sie unter "Teilnahmemöglichkeiten". Als erste Orientierung helfen ihnen dabei am besten die FAQ – Frequently Answered Questions. Die nach der Registrierung erteilte Karteinummer bleibt unverändert und muss bei allen Vorgängen angegeben werden. Nach Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages ist es – um Ausschüttungen von der VG WORT zu erhalten – in den meisten Fällen erforderlich, dass die Berechtigten ihre Werke bei der VG WORT melden. Die Meldungen können im Internet über das Online-Meldeystem (T.O.M. – Texte online melden) abgegeben werden.

Worin unterscheiden sich die Wahrnehmungsrechte der VG WORT von denen der Verlage? An letztere tritt man als Autor doch eigentlich alles ab.

Die Rechteabtretung des Autors an den Verlag, die mit dem Verlagsvertrag erfolgt, betrifft im Wesentlichen die sog. "Erstverwertung". Dazu zählt insbesondere das Recht, ein Werk herauszugeben und zu verbreiten und das Recht, gegenüber Dritten individuelle Lizenzen für seine Nutzung zu vergeben. Im Unterschied dazu beschränkt sich der Rechtekatalog in § 1 des Wahrnehmungsvertrages der VG WORT zum überwiegenden Teil auf sog. "Zweitverwertungsrechte". Hierzu gehören beispielsweise die gesetzlichen Vergütungsansprüche für die Anfertigung privater Kopien (§§ 53ff UrhG) oder für Ausleihen in öffentlichen Bibliotheken (§ 27 UrhG, Bibliothekstantieme). In den allermeisten Fällen handelt es sich um solche Rechte und Ansprüche, bei denen im Urheberrechtsgesetz ausdrücklich vorgesehen ist, dass diese nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden können. Vereinfacht gesagt nimmt die VG WORT damit also "andere" Rechte wahr als diejenigen, die der Autor an seinen Verlag abtritt. Autoren können daher problemlos parallel zum Verlagsvertrag einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG WORT abschließen, da zwischen beiden Verträgen keine Überschneidungen und Konflikte bestehen.

In einem Interview habe ich gelesen, dass das Aufkommen der VG WORT von 1996 bis 2006 um rund 60% angestiegen ist. Wie erklärt sich das?

Unser Erfolg, der sich u.a. im kontinuierlichen ökonomischen Wachstum zeigt, steht in engem Zusammenhang mit der zunehmenden Übernahme von Verantwortlichkeiten auf dem Gebiet des Urheberrechts. Es ist uns gelungen, den Rechtekatalog und die Aktivlegitimation entlang den Gesetzesnovellierungen immer weiter auszudehnen. In 2010 setzten sich die Einnahmen der VG WORT von insgesamt 131,69 Mio. aus 15 verschiedenen Wahrnehmungsbereichen zusammen.

Hat die VG WORT, als eine Organisation, die sich für die Urheberrechte einsetzt, auch ein politisches Gewicht? Wie sieht das aus?

Ja, das hat sie. Unsere Aufgabe ist es, nicht nur Einnahmen zu erzielen, sondern die Interessen unserer Mitglieder im Sinne des Urheberrechts aktiv auch auf politischem Gebiet zu vertreten. Es ist gewollt, dass sich die Verwertungsgesellschaften in Deutschland an der Rechtsgestaltung beteiligen.

Ein neues Gesetz besagt, dass ab 2009 die Rechte an noch unbekannten Nutzungsarten automatisch an Verlage übergehen, und auch die Ausschüttungsmodalitäten der VG WORT sind hiervon betroffen. Um was genau geht es da?

Mit der Neuregelung des Urheberrechts zum 1. Januar 2008 hat der Gesetzgeber die Übergangsvorschrift des § 137 l UrhG eingeführt, die Verlagen und Sendern eine Hebung der sogenannten Archivschätze ermöglichen soll. Die Vorschrift betrifft ausschließlich Altverträge, die zwischen dem 1. Januar 1966 und dem 1. Januar 2008 abgeschlossen wurden. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen des § 137 l UrhG vor, können Werke auch im Rahmen neuer Nutzungsarten, die zum Zeitpunkt des damaligen Vertragsschlusses mit den Urhebern noch unbekannt waren, genutzt werden, ohne dass es hierzu einer individuellen Rechteeinräumung bedarf. Die neue Nutzung ist gegenüber dem Urheber gesondert zu vergüten. Soweit Verlag und Autor hierzu keine individuelle Vereinbarung abschließen, ist dieser Vergütungsanspruch über Verwertungsgesellschaften abzuwickeln. Maßgeblich für die von den Verlagen an die VG WORT zu zahlende Vergütung und das einzuhaltende Meldeverfahren ist dabei für den Bereich "Print" der Tarif für neue Nutzungen von zuvor in gedruckter Form verlegten Sprachwerken. Hiervon erfasst werden u.a. Nutzungen als E-Book sowie Online-Nutzungen. Verlage, die unter diesen Tarif fallende Nutzungen vornehmen, haben diese der VG WORT zu melden. Ein entsprechendes Meldeformular steht im Portal T.O.M. zum Herunterladen bereit. Für neue Nutzungsarten von Bühnenwerken gilt ein eigenständiger Tarif. Für weitere Bereiche werden die Details der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben derzeit bei der VG WORT noch geklärt.

Kommt da nicht ein ungeheurer – in Teilen noch gar nicht vorhersehbarer Aufwand auf die VG WORT zu? Wie bereiten Sie sich technisch und personell darauf vor?

Ja, so wird es sein. Wir werden uns dann darauf vorbereiten, wenn wir den Aufwand genau abschätzen können.

Wo sehen Sie die größten Herausforderungen für die VG WORT in den nächsten fünf Jahren? Eher auf technischem Gebiet, logistisch oder politisch?

In allen drei Gebieten!

Gerade digitale Verbreitungsmethoden werden zunehmen. Dafür werden von Seiten der Urheber aber noch viel mehr von Seiten der Verbreiter komplexe und kostspielige Systeme zur Verwaltung der digitalen Nutzungsrechte, sogenannte "Digital Rights Management" (DRM) Systeme, entworfen, um einen Missbrauch der digitalen Daten zu verhindern. Wie schätzen Sie die Erfolgsaussichten solcher Systeme ein?

Die totale Sicherheit wird es nicht geben. Man wird digitale Daten nicht bis zuletzt schützen können.

Können solche Systeme nicht auch einfach und umfassend an die VG WORT melden und so die Datenerhebung von Ihrer Seite vereinfachen?

Genau daran arbeiten wir ja. Siehe T.O.M. – das Registrierungs- und Meldeportal der VG WORT und METIS - Texte im Internet – und die sich dazu beziehende Ausschüttung.

In welche Richtung werden sich das Urheberrecht und der Umgang mit Nutzungsrechten in den nächsten Jahren entwickeln? Ist eine erhöhte Sensibilität spürbar, oder sehen Sie ein eher düsteres oder jedenfalls schwer zu kontrollierendes digitales Zeitalter anbrechen?

Die Bedeutung des Umgangs mit den Nutzungsrechten wird und kann weiter zunehmen, wenn wir den angemessenen urheberrechtlichen Rahmen dafür haben. Dies ist vor allen Dingen wichtig für Länder, die keine Rohstoffe besitzen, sondern Wissensgesellschaften sind. Geschäfte können immer erst dann gemacht werden, wenn die Ware einen Schutz erfährt und ihr Wert und ihr Preis definiert sind. Dies gilt auch für das Gut "Geistiges Eigentum".

In Zukunft wird es sicher Verwertungsarten geben, die wir uns heute noch nicht vorstellen können. Wie bleibt die VG WORT dabei auf dem neuesten Stand der Technik, und kann man davon ausgehen, dass die Rechte der Autoren in Zukunft noch berücksichtigt werden?

Die technischen Entwicklungen beobachten wir genau. Die Einnahmen der Gerätevergütung verändern sich, weil sich die Gerätewelt selbst verändert. Sowohl die Speicherkapazität als auch die Multifunktionalität der einzelnen Geräte wird größer, oftmals bei gleichbleibendem oder gar sinkendem Preis. Diese Entwicklung stellt somit eine Herausforderung für das Vergütungssystem dar. Weitere technische Entwicklungen – z.B. cloud-computing – sind genau zu beachten. Selbstverständlich muss auch hier, ebenso wie bei derzeit noch völlig unbekannten Möglichkeiten, eine angemessene Vergütung der Urheber sichergestellt werden. Die Verwertungsgesellschaften stehen dafür zur Verfügung.

Oberflächlich betrachtet "verschenkt" die Verwertungsgesellschaft VG WORT scheinbar Geld an Autoren. Eine gute Nachricht! Warum genau ist das so, und was muss man tun, um auch etwas davon zu bekommen?

Warum sie das tut, erklären die vorangegangenen Antworten. Was man tun muss, um auch etwas davon zu bekommen, ist ganz einfach zu lesen. Besuchen Sie unsere Homepage unter www.vgwort.de und klicken Sie an: Teilnahmemöglichkeiten. Dort informieren wir Sie unter welchen Voraussetzungen und wie Sie in den Genuss der Ausschüttungen kommen können.

Was ist mit Geschichten, die nur im Internet erschienen, zum Beispiel Fachartikeln oder Kurzgeschichten. Gibt es hierfür auch irgendwelche Modelle?

Dafür haben wir unser Registrierungs- und Meldeportal T.O.M. Texte Online melden und METIS, das System, das sich rein auf Texte im Internet bezieht. Auch dieses finden Sie auf unserer Homepage www.vgwort.de

Das Gespräch führte Andreas Wilhelm